Alle Paare in Österreich, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben, sind gesetzlich verpflichtet, sich über die mit einer Scheidung verbundenen Folgen für minderjährige Kinder beraten zu lassen und dies gegenüber dem Gericht durch Vorlage einer Bestätigung glaubhaft zu machen. Sie können die Beratung einzeln oder als Paar in Anspruch nehmen.